Universität
Bremen

 

ChemVerbotsV

Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde
nach Chemikalienverbotsverordnung

Für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist die Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) erforderlich. Zum Nachweis der Sachkunde genügte bisher eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der zuständigen Behörde oder z.B. die Berufsausbildung zum Apotheker, Drogisten oder Schädlingsbekämpfer. Der Nachweis der Sachkunde war bisher zeitlich unbegrenzt gültig.

Dies hat sich durch die Novellierung der ChemVerbotsV geändert. Seit 2019 ist zum Fortbestand der Sachkunde der regelmäßige Besuch einer Fortbildungsveranstaltung erforderlich. Sofern die Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt, kann der Nachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgen.

Von der zuständigen Behörde bundesweit anerkannte Online-Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV bieten z.B. an:

bregau GmbH & Co. KG
Bremer Gesellschaft für Angewandte Umwelttechnologie mbH
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ACA-pharma concept GmbH
zur Webseite
 

Diese eintägigen Fortbildungsveranstaltungen dienen der Aufrechterhaltung der Sachkunde für weitere sechs Jahre. Das Seminar richtet sich an all diejenigen, die vor sechs Jahren oder länger die Sachkundeprüfung abgelegt oder ihre anderweitige Qualifikation erworben haben.