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Hinweis: Die Prüfungen in den Fächern Rechtskunde und Toxikologie wurden von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als gleichwertig mit der Sachkundeprüfung nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung anerkannt. Dadurch wird durch das Bestehen dieser Prüfungen die zum Handel mit Gefahrstoffen erforderliche Sachkunde nachgewiesen.
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