Universität
Bremen

 

Marktüberwachung

In mehreren europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sind die Anforderungen und Beschränkungen zum Inverkehrbringen chemischer Produkte (Stoffe und Gemische) beschrieben:

  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
  • Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukte)
  • Chemikaliengesetz
  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  • Verordnung (EG) Nr. 517/2014 (bestimmte fluorierte Treibhausgase)
  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen)
  • Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (Persistente organische Schadstoffe, POP)
  • Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien)
  • Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
  • Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den zuständigen Behörden überprüft. Dies nennt man Marktüberwachung. Das Ziel der Marktüberwachung im Bereich der Chemikaliensicherheit besteht darin, Mensch und Umwelt vor Schädigungen zu bewahren und ein hohes Sicherheitsniveau bei Chemikalien zu gewährleisten sowie durch Kontrolle der Marktzugangsbedingungen einen fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer zu ermöglichen.

Die Marktüberwachung kann beim Hersteller, beim Import, im Groß- oder Einzelhandel sowie beim nachgeschalteten Anwender durchgeführt werden. Außerdem erfolgt eine systematische Überwachung des Chemikalienhandels im Internet.

Die Marktüberwachungsbehörden arbeiten dabei eng zusammen. Die Weitergabe von Informationen der Behörden untereinander erfolgt i.d.R. über das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem für die europäische Marktüberwachung ICSMS. Bei Chemikalien, die eine ernste Gefahr darstellen und ein rasches Eingreifen erforderlich machen, erfolgt zudem ein Informationsaustausch über das europäische Schnellinformationssystem RAPEX.

Gemäß der Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Marktüberwachung zu organisieren und auf geeignete Weise durchzuführen. Die Marktüberwachung erfolgt sowohl reaktiv als auch aktiv.

Bei der reaktiven Marktüberwachung wird die zuständige Behörde auf Grund eines bestimmten Anlasses tätig, d.h. es liegt ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß gegen chemikalienrechtliche Vorschriften vor, z.B.:

  • Hinweise des Zolls
  • Mitteilung einer anderen Behörde (z.B. über ICSMS)
  • Mitteilung oder Beschwerde von Verbrauchern oder Verbraucherschutz-organisationen
  • Unfall oder Schadensfall
  • Hinweise aus der betreffenden Branche („Konkurrenten-Beschwerde“)
  • Medienberichte über Gefahren oder Gesundheitsschäden, die von Chemikalien ausgehen
  • RAPEX-Meldung.

Bei der aktiven Marktüberwachung wird die zuständige Behörde von sich aus ohne konkreten äußeren Anlass tätig. Sie entfaltet präventive Wirkung. Hierbei kann z.B. die Einhaltung der Anforderungen einer neuen Rechtsvorschrift überprüft werden.

 

Im Folgenden können Sie die Abschlussberichte zu einigen Projekten der Chemischen Marktüberwachung abrufen:

REACH-EN-FORCE 1
Vorregistrierung/Registrierung von Phase-in-Stoffen und Sicherheitsdatenblätter
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2010

REACH-EN-FORCE 1 (Fortsetzung)
Vorregistrierung/Registrierung von Phase-in-Stoffen und Sicherheitsdatenblätter
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2011

REACH-EN-FORCE 2
Überwachung der Pflichten nachgeschalteter Anwender / Formulierer von Gemischen
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 2013

REACH-EN-FORCE 3
Überwachung der Erfüllung der Registrierungspflichten für Hersteller, Importeure und Alleinvertreter in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2016

EuroDeter
Projekt über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu Detergentien
Chemical Legislation European Enforcement Network (CLEEN) 2014

Überwachung des Internethandels (2004 - 2012)
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2015

Überwachung des Internethandels (2013 - 2018)
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2020

Kindergesicherte Verpackungen
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016

Bericht zum nationalen Überwachungsschwerpunkt „PAK in Reifen“
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) 2012

Beschaffung und Überwachung von Desinfektionsmitteln
Jahresbericht 2019/2020 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Schutz der Verbraucher bei der Verwendung chemischer Produkte im Haushalt
Jahresbericht 2015 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Schutz der Verbraucher bei der Verwendung gefährlicher Chemikalien
(Marktüberwachung Methylendiphenyldiisocyanat und aspirationsgefährliche Flüssigkeiten)
Jahresbericht 2012 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Marktüberwachung für Chemikalien
Jahresbericht 2011 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Jahresbericht 2008 der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen